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Die Marke - Schutzrecht, Qualitätssiegel und Kapitalfaktor

Im Zeitalter der Neuen Medien suchen auch Konsumenten und Verbraucher immer stärker nach Orientierung im Überfluss des weltweiten Waren- und Dienstleistungsangebots. Im Internet kann nahezu jede Ware erworben und jede Dienstleistung gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Eine Abgrenzung von Konkurrenzprodukten und Dienstleistungen erfolgt durch die Verbraucher dann meist nur über den Preis, der oftmals die einzig vergleichbare Größe darstellt. Der potentielle Kunde entscheidet sich dann in der Regel für das "billigste" Produkt, mangels anderweitiger Orientierungshilfen.

Reduktion des Kaufrisikos

Markenprodukte hingegen bieten Orientierungshilfen für den Kunden und führen zur Kaufentscheidung. Marken stehen für Qualität und Sicherheit und schaffen Vertrauen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. Der Endverbraucher geht beim Kauf eines Markenproduktes erfahrungsgemäß ein geringeres Kaufrisiko ein, da das Produkt in der Regel bekannt und bewährt ist. Marken eignen sich daher hervorragend als Werbeträger in einer immer schnelllebigeren Handelswelt.

Unterscheidungskraft der Marke

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen, so dass der Verbraucher in die Lage versetzt wird, diese Waren und Dienstleistungen von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. Auf diese Weise sichert sich der Markeninhaber dauerhafte Kundenbeziehungen und somit einen gewichtigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern.

Marken sind daher keine Kostenfaktoren, sondern Image-Botschafter, die den Gesamtwert erfolgreicher Unternehmen weiter zu steigern vermögen (Apple, Facebook, skype, BMW, Mercedes, Coca-Cola, nike, Adidas, Armani, Louis Vuitton etc.).

Wortmarken - Bildmarken - Wortbildmarken

Der Kreativität sind bei einer Markeneintragung nahezu keine Grenzen gesetzt. So können reine Wortmarken ebenso zur Eintragung gebracht werden wie die Kombination von Wort- und Bildmarken. Zudem besteht die Möglichkeit, Hörmarken, Farbmarken, Geruchsmarken, Slogans und dreidimensionale Markenformen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen zu lassen.

Das Markengesetz sieht vor, dass alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Marken schützen vor Nachahmung - Sicherung der Individualität

Einprägsame und bekannte Marken werden im geschäftlichen Verkehr gerne kopiert oder nachgeahmt, um den guten Ruf der Marke auszunutzen. Markeninhaber müssen dies nicht dulden. Durch die Eintragung ihrer Marke im Markenregister ist die Durchsetzung der Rechte wesentlich einfacher, da der Markeninhaber durch Vorlage der Eintragungsurkunde des Deutschen Patent- und Markenamtes nachweisen kann, dass ihm die Rechte an der Marke zustehen. Zudem wird er in die Lage versetzt, eine Vielzahl von Ansprüchen gegen den Verletzer geltend zu machen. Hierzu zählen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer sowie die Möglichkeit der Zollbeschlagnahme, wenn die Ware aus dem Ausland ins Inland geliefert werden soll.

Markeninhaber können zudem nach Außen durch Anbringung des bekannten ® signalisieren, dass ihre Ware oder die Dienstleistung markenrechtlichen Schutz genießt.

Ihr Weg zur Markeneintragung: GGR Rechtsanwälte

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz ist bundesweit und grenzüberschreitend für Unternehmen im nationalen und internationalen Markenschutz tätig.

GGR betreut die Mandanten dabei umfassend auf dem Weg zur Markenfindung als auch nach erfolgreicher Eintragung der Marke in Fragen der Markenverteidigung und des Markenschutzes.

Die Markenspezialisten von GGR beraten, entwickeln und sichern die Marken und Kennzeichen der Mandanten im Wettbewerb.

Am Anfang der Zusammenarbeit erfolgt eine grundlegende Analyse des Unternehmens und der gewünschten Ziele. Im Anschluss wird die strategische Ausrichtung der Marke empfohlen. Hierbei gilt es den Schutzumfang der Marke festzulegen, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll.

Waren- und Dienstleistungsklassifikation

Die Klassifizierung der Marke erfolgt dabei dabei nach den strengen Vorgaben sogenannter Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse - die Nizza-Klassifikation und Wiener-Klassifikation.

Die Nizza-Klassifikation enthält derzeit 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen) mit Begrifflichkeiten, die für Waren und Dienstleistungen im Rahmen einer Anmeldung verwendet werden dürfen. Die Wiener-Klassifikation umfasst die bildlichen Darstellungen der Marke.

Eine falsche Zuordnung der Marke hinsichtlich der richtigen Nizza-Klassifikation und Wiener-Klassifikation führt in der Praxis zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Anmeldeverfahren oder gar zur Ablehnung der Eintragung.

Sodann wird die Marke zur Eintragung beim DPMA  gebracht.

EU-Gemeinschaftsmarke

Im Rahmen des internationalen Markenschutzes wendet sich GGR an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), sofern die Marke europaweiten Schutz genießen soll. Bei dem HABM handelt es sich um die Agentur der Europäischen Union, die für die Eintragung von in allen 27 Ländern der EU gültigen Marken und Geschmacksmustern zuständig ist.

Internationale Marke - IR-Marke

GGR sorgt zudem für den weltweiten Schutz einer Marke, wenn dies gewünscht wird. Die Eintragung erfolgt dann über GGR bei der WIPO mit Sitz in Genf (Weltorganisation für Geistiges Eigentum - World Intellectual Property Organization - WIPO / Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle - OMPI).

Nach erfolgter Anmeldung und Eintragung der Unternehmens- und/oder Produktmarke übernimmt die Kanzlei GGR Rechtsanwälte die Überwachung der Marke sowie das gesamte Markenmanagement.

Im Falle von Markenverletzungen garantiert GGR sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich eine effektive Markenverteidigung und damit einen umfassenden Markenschutz.

Zu den Mandanten von GGR zählen Unternehmen aus allen Produkt- und Medienbereichen als auch Prominente, die selbst zur Marke wurden.

Weitere Informationen und eine ausführliche Vorstellung unserer Leistungen finden Sie unter: Kompetenzfelder / Leistungen

Begrifflichkeiten aus dem Markenrecht erläutert Ihnen der Markenindex von GGR: Markenindex